Sexuelle Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus

Sexuelle Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus umschreibt die sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Touristen, die auf Reisen Minderjährige sexuell missbrauchen. Häufig reisen die Touristen aus ihren reicheren Heimatländern in weniger entwickelte Länder, aber wenn es um Sextourismus mit Kindesmissbrauch geht, kann es sich auch um Touristen oder Reisende aus dem eigenen Land oder der eigenen Region handeln. Bei Sextourismus handelt es sich um ein wachsendes Phänomen und einen grenzüberschreitenden Markt an Sexangeboten, in den immer mehr Kinder hineingezogen werden.

Als Tourist oder Reisender wird man auf Reisen zunehmend mit derartigen Situationen konfrontiert. In einer von ECPAT Luxemburg durchgeführten Befragung verurteilten Touristen aus Luxemburg Kindersextourismus und äußerten ihren Wunsch, etwas dagegen zu unternehmen. Als Reaktion darauf haben ECPAT Luxemburg und die nationale Polizei eine Meldeplattform für Fälle der sexuellen Ausbeutung im Tourismus und auf Reisen eingerichtet.

Sexuelle Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus

Melden

Warum melden?

Da der Schutz von Kindern uns alle angeht und oft betrifft, sind Zeugen die einzigen, die einen sexuellen Missbrauch von Kindern und Minderjährigen im Ausland melden können. Die Opfer erstatten aus Gründen wie Angst vor Vergeltung, Misstrauen in die Polizei, schutzbedürftige Situation usw. selten Anzeige. Das Gesetz ermöglicht es jedoch, in Luxemburg jede luxemburgische oder in Luxemburg ansässige Person, die im Ausland sexuellen Missbrauch an Kindern und Minderjährigen begangen hat, durch das Prinzip der Exterritorialität zu verfolgen. Mit einer Meldung kann eine Strafverfolgung eingeleitet werden, sodass die Täter nicht länger ungestraft davon profitieren können.

Wann kann ich melden?

Wenn Sie auf einer Reise etwas Verdächtiges gesehen haben, können Sie dies melden, auch wenn Sie keinen Sachbeweis haben, um eine Straftat nachweisen zu können. Durch das Melden können Sie die Behörden in Bereitschaft versetzen und ihre Alarmbereitschaft gegenüber einer bestimmten Person oder einem bestimmten Ort erhöhen. Sie können auch nach Ihrer Rückkehr von der Reise melden. Abgesehen davon ist es immer wünschenswert, dass die Meldung so schnell wie möglich und vor Ort erfolgt, um eine schnelle Weiterverfolgung zu gewährleisten.

Wie melden?

1. DIE SITUATION BESCHREIBEN

Beschreiben Sie die Situation, die Sie miterlebt haben, so detailliert wie möglich, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.
Beispiele: Beschreibung des Täters und des Opfers, Datum und Ort etc.

2. SEINE KONTAKTDATEN ANGEBEN

Ihre Daten werden vertraulich und in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung behandelt.

3. DAS FORMULAR ABSENDEN

Überprüfen Sie, ob Sie nichts vergessen haben, und schicken Sie das Formular ab, damit es an die zuständigen Personen weitergeleitet werden kann. Auf dem Meldeformular können Sie beschreiben, was Sie gesehen haben. Alle Informationen, die Sie bei Ihrer Ausschreibung angeben, sind wichtig. Die Polizei wird anschliessend beurteilen, ob die Informationen weiter untersucht werden müssen.

Ich habe nur sehr wenige Informationen

Dies kann dennoch relevant sein:
Wenn Sie z. B. hören, wie eine Gruppe von Personen darüber spricht, dass sie bereits ein minderjähriges Mädchen für Sex bezahlt haben, während Sie im Hotel Ihr Abendessen eingenommen haben – dann sind Sie Zeuge einer Diskussion über eine kriminelle Handlung.
Auch wenn Sie die Identitäten der betroffenen Personen nicht kennen und Ihre Angaben Ihnen vielleicht unzureichend oder unvollständig erscheinen, können sie für die Polizei bei der Zusammenstellung eines Falles hilfreich sein. Wenn es eine Ausschreibung gibt, die mit Ihrer Ausschreibung vergleichbar ist (gleicher Profiltyp), oder wenn zusätzliche Informationen aus einer anderen Ausschreibung stammen, kann die Polizei übereinstimmende Informationen vergleichen. Wenn also mehrere Meldungen das gleiche Restaurant, das gleiche Hotel oder die gleiche Stadt betreffen, werden die lokalen Behörden informiert und können entsprechend handeln.

Die Ausschreibungen müssen in gutem Glauben erfolgen und auf einem ernsthaften Verdacht beruhen.

Sexuelle Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus

FAQ

Wie wird mit meinen Informationen aus dem Online-Formular weiterverfahren?

Die Fälle der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs werden von den spezialisierten Polizeieinheiten bearbeitet, die über eine dementsprechende Fachausbildung verfügen. Das Meldeformular befindet sich direkt auf den Internetseiten der Polizei. Diese Webseite (www.childprotection.lu) beherbergt nur den Link zu diesem Formular. Auf diese Art und Weise bleiben Ihre Daten und Ihr Privatleben vollständig geschützt. Einen Zugang erhalten nur die zur Bearbeitung dieser Informationen gesetzlich befugten Polizei- und Justizbehörden.

Kann ich anonym bleiben?

Eine anonyme Online-Meldung ist ist gesetzlich in Luxemburg nicht gestattet.

Kontaktiert mich die Polizei nach meiner Meldung?

Es ist möglich, dass ein spezialisierter Polizist Sie zur Datenabklärung kontaktiert. Machen Sie sich keine Sorgen, wenn sie von der Polizei kontaktiert werden, ihre Fragen werden sich auf den gemeldeten Fall beziehen. Eine Kontaktaufnahme kann auch bedeuten, dass Ihre Informationen in einer Ermittlung hilfreich waren.

Kann ich eine bereits gemachte Meldung ergänzen oder zurückziehen?

Eine verschickte Meldung kann nicht nachträglich zurückgezogen werden, es sei denn die Polizei wird direkt kontaktiert und über irrtümlich abgesetzte Meldungen in Kenntnis gesetzt. Die Polizei kann natürlich auch direkt kontaktiert werden, wenn man die Meldung noch ergänzen möchte.

Kann ich Meldungen direkt an ECPAT Luxemburg richten?

Nein, direkt bei ECPAT Luxemburg können keine Meldungen eingehen, und zwar aus Gründen des Datenschutzes und um sicher zu-stellen, dass nur die gesetzlich befugten Personen Kenntnis über die von Ihnen mitgeteilten Informationen erlangen.

Die Aufgabe von ECPAT Luxemburg beschränkt sich darauf, mit Hilfe dieser Internetseite und der eigenen Homepage www.ecpat.lu über die Meldeplattform und das Problem des Kindesmissbrauchs aufzuklären. ECPAT Luxemburg behandelt keine individuellen Fälle, dafür gibt es andere Anlaufstellen in Luxemburg.

Angst oder Zweifel zu melden?

Die Meldung einer verdächtigen Situation im Zusammenhang mit sexuelisierter Gewalt gegen ein Kind kann einschüchternd wirken. Es besteht immer die Angst, jemanden fälschlicherweise zu beschuldigen. Dennoch ist es wichtig, jeden Verdacht ernst zu nehmen. Wenn Sie ein komisches Gefühl dabei haben, ist das normalerweise der Fall. Man muss immer an das Kindesinteresse denken. Ein Kind, das sexuell ausgebeutet wird, ist verletzlich und auf den Schutz der Erwachsenen in seiner Umgebung angewiesen. Ihre Meldung kann für ein Kind einen großen Unterschied machen und der Anfang vom Ende des sexuellen Missbrauchs sein.

Sobald eine Meldung eingereicht wurde, stellt die Polizei fest, ob die geteilten Informationen korrekt sind und ob tatsächlich ein Verbrechen begangen wurde. Eine Festnahme erfolgt daher nicht unmittelbar nach einer Ausschreibung. Aber die Informationen, die die Polizei erhält, werden in einen Bericht aufgenommen.

Ausschreibungen können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Wenn es genügend Beweise gibt, kann eine Untersuchung eingeleitet werden. Wenn es noch nicht genügend Beweise gibt, um fortzufahren, werden die Informationen so weit wie möglich in den Systemen gespeichert. Diese Information kann in zukünftigen Berichten nützlich sein.

Wann gilt man als Minderjähriger oder als Kind?

In Luxemburg ist gesetzlich festgelegt, dass Personen unter 18 Jahren als Kind gelten. Auf internationaler Ebene definiert Artikel 1 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ein Kind als jeden Menschen, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendende Recht nicht früher eintritt.

Ich bin mir nicht sicher, ob es sich um eine Situation sexueller Ausbeutung handelt.

Es muss unterschieden werden zwischen :

1) sich dessen sicher sein, was man gehört/gesehen hat und
2) sicher sein, dass eine Tat begangen wurde.

Sie hören z. B., wie eine Gruppe von Personen darüber spricht, dass sie schon einmal ein minderjähriges Mädchen oder einen minderjährigen Jungen für sexuelle Gefälligkeiten bezahlt haben:

1) Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie richtig gehört haben, achten Sie darauf, nicht auf der Grundlage von Informationen zu melden, die nicht sehr zuverlässig sind. Wenn Ihnen jedoch eine zweite Person bestätigt, dass sie das Gleiche gehört hat, ist die Information zuverlässiger und eine Meldung ist vorzuziehen.

2) Wenn Sie sich hingegen sicher sind, was Sie gehört haben, auch wenn Sie nicht sicher sind, ob die Tat tatsächlich begangen wurde, sollten Sie eine Meldung machen. Es ist Aufgabe der Polizei, zu überprüfen, ob die Tat tatsächlich stattgefunden hat.

Welche Beispiele für verdächtige Situationen gibt es?

  • Ein Erwachsener berührt ein Kind in unangemessener Weise (am Pool, am Strand, in einem Restaurant, einer Bar oder einem Nachtclub).
  • Ein Erwachsener isoliert sich mit einem fremden Kind in einem Hotelzimmer oder einer (privaten) Wohnung.
  • Ein Kind tanzt (halb) nackt für Leute.
  • Eine Person bietet sexuelle Aktivitäten mit einem Kind oder einer minderjährigen Person an.
  • Eine Person sucht nach sexuellen Dienstleistungen von Kindern oder Minderjährigen.
  • Ein Hotel oder eine Organisation toleriert den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Minderjährigen innerhalb der eigenen Einrichtung oder durch ein Subunternehmen.
  • Ein Erwachsener erzählt von seinen sexuellen Erfahrungen mit einem Kind oder einer minderjährigen Person.
  • Ein Erwachsener macht mehrere Fotos von Kindern ohne ihr Wissen oder die Erlaubnis ihrer Eltern (am Strand oder im Schwimmbad…).
  • Ein Erwachsener zeigt einem Kind sexualisierte Bilder.

Die Liste ist nicht vollständig!

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Grooming

Missbrauchsdarstellungen von Kindern